Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Märkische Heide hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gröditsch II“ im OT Gröditsch der Gemeinde Märkische Heide beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 156, der Flur 1 in der Gemarkung Gröditsch. Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Altablagerung der ehemaligen Hausmülldeponie Gröditsch, im Osten durch eine Waldfläche, im Süden durch die Bundesstraße B 179 und im Westen durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Grafik dargestellt (Darstellung unmaßstäblich).
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen für die im Außenbereich liegende Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Märkische Heide weist für das Planungsgebiet eine Sonderbaufläche für Sonnenenergienutzung aus.
Die Aufstellung des Planes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 2 BauGB. Bei der Planaufstellung wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB der erforderliche Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung festgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Märkische Heide, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen (Fachbereich Bauamt) während der folgenden Dienstzeiten:
| Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie |
| Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
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