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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. 2024-211

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Ausübung des Wahlehrenamtes anlässlich allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags,- Landtags- und Kommunalwahlen) ein erhöhtes Erfrischungsgeld zu gewähren. Wahlvorsteher/-innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70,-€; alle übrigen Mitglieder im Wahlvorstand erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-€.

Bei verbundenen Wahlen werden die genannten Beträge jeweils nur einmal gezahlt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 2024-212

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt dem vorliegenden Bauantrag in der Gemarkung Dollgen, Flur 2, Flurstück 336 zur Errichtung einer Einfriedung Weidefläche und Errichtung von Tierunterständen im Außenbereich das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 2024-213

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt den Auftrag zur Lieferung von zwei Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr der Ortswehren Bückchen und Groß Leuthen an das Autohaus Hohlfeld, Am Pilzdörfel 29, 02689 Sohland in Höhe von 156.799,16 € brutto- zu vergeben.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss Nr. 2024-214

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt die öffentliche-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Lübben in Bezug auf den Museumspädagogischen Dienst (MuPäD) ab dem 01.01.2025 bis 31.12.2025. Der Höchstbeitrag wird auf 2000,00 € festgesetzt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss Nr. 2024-216

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide stimmt der Veräußerung des Erbbaurechtes zum Flurstück 169/1, Flur 2, Gemarkung Hohenbrück zu und erklärt gleichzeitig, vom Vorkaufsrecht für diesen Verkaufsfall keinen Gebrauch zu machen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Matthias Lehmann
Dieter Freihoff
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Bürgermeister