Sehr geehrte Kunden,
als Eigentümer liegt es in Ihrer Verantwortung, den Zählerplatz stets frei zugänglich und in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Wenn ein Zählerwechsel erforderlich ist, darf dieser nur gewechselt werden, wenn ein Zählerbügel und ein funktionsfähiges KFR-Ventil vorhanden sind.
Warum muss der Wasserzähler regelmäßig gewechselt werden?
Wasserzähler müssen regelmäßig gewechselt werden um eine Sicherstellung korrekter Abrechnungen zu gewährleisten (siehe MessEG- deutsches Mess- und Eichgesetz). Hauptgründe hierfür sind die Eichgültigkeitsdauer, Messgenauigkeit und Funktionsfähigkeit.
Was ist ein Zählerbügel und wozu wird er benötigt?
Ein Zählerbügel ist ein an die Wand montierte Halterung und soll sicherstellen, dass auf den Wasserzähler keine mechanischen Spannungen einwirken. Solche Spannungen können zum Bruch oder Undichtigkeit des Zählers führen.
Was ist ein KFR-Ventil und wozu ist es notwendig?
Ein KFR-Ventil (Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer) ist eine essenzielle Absperrarmatur in der Trinkwasserhausinstallation. Es verhindert, dass das Wasser in das Versorgungsnetz zurückfließt und stellt sicher, dass sich keine Keime bzw. Kontaminationen aus der Hausinstallation im Versorgungsnetz ausbreiten können.
Warum müssen Zählerbügel und KFR-Ventil vom Kunden bezahlt werden?
Der Zählerbügel und das KFR-Ventil gehören zur Hausinstallation des Kunden und sind daher beim Fehlen nachzurüsten oder bei Defekten zu erneuern. Nur der Wasserzähler ist Eigentum des Wasserversorgers und somit enden die Aufgabe und Pflichten am Hauptabsperrventil.
Abbildung: Wasserzähler, Zählerbügel und KFR-Ventil
Hinweis:
Falls weder ein Zählerbügel noch ein KFR-Ventil vorhanden sind, ist eine Nachrüstung zwingend erforderlich. Die Montage der fehlenden Anlagenteile darf ausschließlich nur durch zugelassene Installateure erfolgen. Wird kein Zählerbügel installiert oder nachgerüstet und ist die Eichgültigkeit des Wasserzählers abgelaufen, sodass ein Austausch notwendig wird, ist der Wasserversorger berechtigt, die Wasserlieferung zu unterbrechen. Das Eichgesetz verbietet die Versorgung und Abrechnung über nicht geeichte Zähler.
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