Sehr geehrte Kunden,
derzeit werden durch die technischen Mitarbeiter des TAZ Dürrenhofe/Krugau turnusmäßig die Wasserzähler gewechselt. Unsere Mitarbeiter können sich ausweisen. Eine gesonderte Mitteilung je Haushalt versenden wir aus Kostengründen nicht. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass viele Kundenanlagen nicht den Vorschriften entsprechen. Hinweise des TAZ in den Amtsblättern zur Herstellung vorschriftsmäßiger Anlagen (mit Zählerbügel und KFR-Ventil) blieben ungeachtet. Wir erläutern Ihnen nachfolgend Ihre Pflichten und sehen damit einem reibungslosen Zählerwechsel entgegen.
Ihre Verantwortung als Anschlussnehmer
Als Eigentümer trinkwasserversorgter Liegenschaften obliegt es Ihrer Verantwortung, den Einbauort des Wasserzählers, der vom Versorger gemäß Eichgesetz regelmäßig zu wechseln ist, in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Dies bedeutet, dass defekte oder auch fehlende Komponenten zu ersetzen bzw. zu ergänzen sind, wenn es die heutigen Vorschriften verlangen. Es besteht kein Bestandsschutz. Zudem unterliegen auch Wasserleitungen einem Alterungsprozess und müssen nach mehreren Jahrzenten der Nutzung für einen sicheren Betrieb des Anschlusses modernisiert werden.
Einen Zähler dürfen wir nur noch dort dauerhaft betreiben, wo ein Zählerbügel (an der Wand montierte Einbauvorrichtung für Wasserzähler) und ein funktionsfähiges KFR-Ventil (Absperrventil mit Rückflussverhinderer) vorhanden sind. Der Zustand der Leitungen und Ventile muss eine gefahrenfreie Nutzung bis zur nächsten Eichwechslung gewährleisten können. Durch unsere Überprüfung von Hauptabsperr- und KFR-Ventil, sowie Zählerbügel, können Sie sich sicher fühlen, dass Schäden, die von diesen Elementen ausgehen könnten, rechtzeitig erkannt werden. Halten Sie bitte den Zählerplatz und das Hauptabsperrventil zudem stets frei zugänglich. Ein Verbau in Schränke oder Regale ist nicht zulässig. Zum Schutz Ihrer Hausinstallation empfehlen wir darüber hinaus die Montage der laut TRWI 2012 vorgeschriebenen Rückspülfilter und Druckminderer. Ferner sollten Sie zur Sicherheit der Hausbewohner vor Elektrounfällen über einen Potentialausgleich mit Erdung verfügen. Beispielhafter Aufbau für Haus-Wasserzählerplätze Erkennungszeichen für ein KFR-Ventil (mit Rückflussverhinderer) sind i.d.R.: Grüner Ring Aufschrift KFR
DIN-konformer Wasserzählerplatz
Das Zusammenwirken von Wasserversorger und Kunde ist umfassend in der AVB Wasser V (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) und den ergänzenden Bedingungen zur AVB Wasser V geregelt. Die technischen Aspekte der Übergabestelle sind im Detail in der TRWI 2012 (Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation des Deutschen Verbandes für das Gas- und Wasserfach; Stand 2012) niedergelegt. Die korrekte Verbrauchsmessung ist durch das Eichgesetz geregelt. Die letztgenannten Verordnungen und Gesetze gelten deutschlandweit und richten sich auch an den Anschlussnehmer.
Hinweis: gemäß der AVB WasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) §10 Absatz 4 ist das Wasserversorgungsunternehmen berechtigt, vom Anschlußnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für
| 1. | die Erstellung des Hausanschlusses, |
| 2. | die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung |
seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden, zu verlangen. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Wer darf den Zählerbügel und ein KFR - Ventil installieren oder einen Funktionstest durchführen?
Da dies Sicherungseinrichtungen sind, dürfen diese nur vom Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau und seinen Vertrags- Installateur Unternehmen eingebaut werden.
G&R GmbH Krausnik, Bergstrasse 2
15910 Krausnik- Groß Wasserburg — Tel.: 035472 654020
Frank Lanto, Sanitär & Heizung
Guhlener Dorfstraße 8,15913 Schwielochsee — Tel.: 0173 3913039
Heizung & Sanitär Baschin, Zum Bahnhof 8b
15913 Märkische Heide, OT Gröditsch — Tel.: 035476 3114
Meisterbetrieb Björn Zwerg
Heizung - Sanitär, Krugauer Dorfstraße 63
15913 Märkische Heide / OT Krugau — Tel.: 0157 82912852