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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 4/2026
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Saubere Wege und Grünflächen: Gemeinde Märkische Heide erinnert Hundehalter an ihre Pflichten

Die Gemeinde Märkische Heide weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, Hinterlassenschaften ihrer Hunde im öffentlichen Raum unverzüglich zu beseitigen. Grundlage hierfür ist die geltende Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg.

Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern kann auch gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere mit sich bringen. Darüber hinaus beeinträchtigen Verunreinigungen das Ortsbild und führen häufig zu Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern.

 

Das Ordnungsamt bittet daher alle Hundehalter, beim Spaziergang stets geeignete Hilfsmittel, wie beispielsweise Hundekotbeutel, mitzuführen. Die Hinterlassenschaften sind anschließend ordnungsgemäß zu verschließen und über die eigene Restmülltonne zu entsorgen.

Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Gemeinde appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Verantwortung zu übernehmen und durch rücksichtsvolles Verhalten zu einem sauberen und angenehmen Lebensumfeld für alle beizutragen.

Ordnungsamt
Gemeinde Märkische Heide