Sehr geehrte Kunden,
bitte überprüfen Sie Ihre Unterwasserzähler (Gartenwasserzähler). Die gesetzliche Eichfrist beträgt
6 Jahre.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Unterzähler nur in Verbindung mit einem KFR-Ventil installiert werden dürfen. Diese Vorgabe ist in den Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) verbindlich festgelegt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Zähler mit abgelaufener Eichfrist bei der Jahresendabrechnung 2026 nicht berücksichtigt werden können. Für den rechtzeitigen Austausch der Zähler ist jeder Kunde selbst verantwortlich.
Der Wechsel kann durch die unten aufgeführten Unternehmen erfolgen, die im Wasser- Installateur- Verzeichnis des Verbandes eingetragenen sind.
Lanto Sanitär & Heizung — Tel.: 0162 4560273
Guhlen 8
15913 Schwielochsee
H & B Heizungsbau GmbH — Tel.: 035476 3114
Zum Bahnhof 8 b
15913 Märkische Heide / OT Gröditsch
G & R GmbH Krausnick — Tel.: 035472 65420
Bergstraße 2
15910 Krausnick – Groß Wasserburg
Meisterbetrieb Björn Zwerg — Tel.: 0157 82912852
Heizung-Sanitär
Krugauer Dorfstraße 63
15913 Märkische Heide / OT Krugau
Sollte der Zählerwechsel durch ein anderes Installationsrunternehmen erfolgen, informieren Sie bitte vorab schriftlich den Verband darüber. In diesem Fall muss der Verband anschließend den Zähler abnehmen und verplomben. Dies erfolgt kostenpflichtig gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des TAZ Dürrenhofe/Krugau vom 10.12.2020.
Einen Termin für die Abnahme und Verplombung können Sie telefonisch mit dem Beauftragten des Verbandes, Herrn Gerasch-Wolling telefonisch unter: 01520 / 52 10 557 vereinbaren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.