Öffentlich bestellter — Ludwigsfelde, 16. März 2026
Vermessungsingenieur — AZ: 2023-078/300
Dr.-Ing. Uwe Kraatz
Potsdamer Straße 50
14974 Ludwigsfelde
Tel.: 03378 86490
an:
Herr Emil Meier, uns zuletzt bekannte Anschrift: 15913 Märkische Heide/Pretschen
Frau Henriette Piesker, uns zuletzt bekannte Anschrift: nicht bekannt
Herr Johann Christian Piesker, uns zuletzt bekannte Anschrift: nicht bekannt
Herr Gottfried Broddack und Miteigentümer, uns zuletzt bekannte Anschrift: nicht bekannt
sowie an die Rechtsnachfolger von:
Herr Hermann jun. Jakopaschk, uns zuletzt bekannte Anschrift: 15910 Pretschen
Herr Hermann sen. Jakopaschk, uns zuletzt bekannte Anschrift: 15913 Märkische Heide, Pretschen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter Anschrift einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bekanntmachung
| Art: | _______________________ |
| Ort: | _______________________ |
| Zeitraum: | _______________________ |
[FS1] Verwaltungsakt muss persönlich oder schriftlich bekanntgegeben werde. Öffentliche Bekanntgabe scheidet aufgrund fehlender Rechtsvorschrift aus. (§ 41 VwVfGBbg). Somit BekanntGABE mittels Zustellung z. B. § 4 VwZG „Zustellung durch die Post mittels Einschreiben“. Da Anschrift unbekannt: Öffentliche Zustellung durch öffentliche BekanntMACHUNG (§10 VwZG).
[FS2] Behörde i. S. von § 10 (2) Satz 2, Punkt 1