Titel Logo
Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flurbereinigungsverfahren Pretschen

Öffentlich bestellter  —  Ludwigsfelde, 16. März 2026

Vermessungsingenieur  —  AZ: 2023-078/300

Dr.-Ing. Uwe Kraatz

Potsdamer Straße 50

14974 Ludwigsfelde

Tel.: 03378 86490

Flurbereinigungsverfahren Pretschen, Verf.-Nr. 300114

Öffentliche Zustellung [FS1] der Erklärung zum Antrag auf Unterbleiben der Abmarkung nach § 15 Abs. BbgVermG

an:

Herr Emil Meier, uns zuletzt bekannte Anschrift: 15913 Märkische Heide/Pretschen

Frau Henriette Piesker, uns zuletzt bekannte Anschrift: nicht bekannt

Herr Johann Christian Piesker, uns zuletzt bekannte Anschrift: nicht bekannt

Herr Gottfried Broddack und Miteigentümer, uns zuletzt bekannte Anschrift: nicht bekannt

sowie an die Rechtsnachfolger von:

Herr Hermann jun. Jakopaschk, uns zuletzt bekannte Anschrift: 15910 Pretschen

Herr Hermann sen. Jakopaschk, uns zuletzt bekannte Anschrift: 15913 Märkische Heide, Pretschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter Anschrift einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr.-Ing. Uwe Kraatz
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
[FS2] 

Bekanntmachung

Art:

_______________________

Ort:

_______________________

Zeitraum:

_______________________


Unterschrift und Stempel der für die öffentliche Zustellung zuständigen Behörde

[FS1] Verwaltungsakt muss persönlich oder schriftlich bekanntgegeben werde. Öffentliche Bekanntgabe scheidet aufgrund fehlender Rechtsvorschrift aus. (§ 41 VwVfGBbg). Somit BekanntGABE mittels Zustellung z. B. § 4 VwZG „Zustellung durch die Post mittels Einschreiben“. Da Anschrift unbekannt: Öffentliche Zustellung durch öffentliche BekanntMACHUNG (§10 VwZG).

[FS2] Behörde i. S. von § 10 (2) Satz 2, Punkt 1