Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der Gemeinde Märkische Heide gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.
Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind. Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen: Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünflächen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen wird der Gemeindearbeiter tagtäglich konfrontiert. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünflächen sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen.
Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.
Lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden. Auf Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, sowie auf Sport- oder Campingplätzen gilt eine generelle Leinenpflicht.
Beachten Sie also bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.