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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis

über das Recht der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die verbundenen Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen) in der Gemeinde Märkische Heide am 09.06.2024

1. Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Märkische Heide liegt in der Zeit

vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 bei der Gemeindeverwaltung Märkische Heide, Einwohnermeldeamt, Schlossstraße 13 a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden wie folgt möglich:

Montag, 20. Mai 2024: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag, 21. Mai 2024: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr & 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch, 22. Mai 2024: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag, 23. Mai 2024: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr & 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag, 24. Mai 2024: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

2. Jeder hat das Recht, in dem oben genannten Zeitraum die Richtigkeit seiner im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen sowie das Wählerverzeichnis einzusehen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.

3. Wer seine Angaben im Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfristen spätestens bis zum 24. Mai 2024 bei der oben genannten Wahlbehörde Einspruch erheben. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.

4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

5. Auf Antrag werden

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wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und

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wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben,

in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift zu den oben genannten Dienststunden bis einschließlich Freitag, den 24.Mai 2024, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Märkische Heide, Einwohnermeldeamt, Schlossstraße 13 a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.

6. Wer einen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, oder durch Briefwahl wählen.

7. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

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die in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

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die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

a)

wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder

b)

wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses entstanden ist.

Wahlscheine können von den Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. In den Fällen nach den Punkten 7a) und 7b) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

8. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich:

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einen Stimmzettel für die Wahl des Ortsbeirates,

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einen Wahlumschlag,

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einen Wahlbriefumschlag,

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ein Merkblatt für die Wahl des Ortsbeirates.

9. Bei der Briefwahl hat der Wähler im verschlossenen Wahlbriefumschlag

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seinen Wahlschein und

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den Stimmzettel in einem verschlossenen Wahlumschlag

so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson gegenüber der Wahlbehörde an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist.

Märkische Heide, 26.04.2024

Herse
Wahlleiterin Gemeinde Märkische Heide