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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkische Heide

Änderungsbereich Flächennutzungsplan der Gemeinde Märkische Heide (Stand Dezember 2010)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 die Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkische Heide im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Leibchel-Glietz“ in den Gemarkungen Leibchel und Glietz beschlossen (Beschluss-Nr. 2024-141).

Der Einleitungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Märkische Heide wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch bekanntgegeben.

Anlass des Verfahrens ist der am 29.01.2024 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan „Solarpark Leibchel-Glietz“ (Beschluss-Nr. 2024-123). Mit diesem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz geschaffen werden. Es ist im Bebauungsplanverfahren beabsichtigt, ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ und einer maximalen Größe von 60 ha in Korrespondenz zum „Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Märkische Heide“ (Beschluss-Nr. 2023-69) festzusetzen.

Grundsätzlich gilt für Bebauungspläne das Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Fläche für Landwirtschaft“ dar. Mit der 1. Änderung vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage.“

Der Änderungsbereich der 1. Flächennutzungsplan-Änderung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans und befindet sich südöstlich des Ortsteils Leibchel und nordöstlich des Ortsteils Glietz in der Gemeinde Märkische Heide. Er wird im Norden von der Leibcheler Dorfstraße und landwirtschaftlichen Flächen, im Osten und Süden von Waldflächen sowie im Westen von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Folgende Flurstücke werden vom Geltungs- bzw. Änderungsbereich umfasst:

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Märkische Heide, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen (Fachbereich Bauamt) während der folgenden Dienstzeiten unterrichten:

Montag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie

Freitag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Dieter Freihoff

Bürgermeister