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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zum Vorentwurf

Bebauungsplan „Revitalisierung KFL-Gelände“ im OT Groß Leuthen

Öffentliche Auslegung – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Märkische Heide hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 den Bebauungsplan „Revitalisierung KFL-Gelände“ im OT Groß Leuthen der Gemeinde Märkische Heide in der Fassung Vorentwurf - Stand 20.03.2024, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und einem Informationsblatt, beschlossen und zur Offenlage bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 39/1, 40, 41, 43/1, 750 und 751 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Leuthen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in untenstehender Grafik schwarz umrandet dargestellt (Darstellung unmaßstäblich).

Das Plangebiet war ehemals Standort des Kreisbetriebs für Landtechnik (KfL). Seit vielen Jahren ist die Fläche ungenutzt. Ziel des Bebauungsplans ist die Revitalisierung des Geländes, wobei die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers angestrebt wird. Festgesetzt werden soll eine Fläche für Mischnutzug, eine Fläche für Allgemeines Wohnen und eine Grünfläche, entlang des Uferbereiches des Groß Leuthener Sees (zum Teil als Parkanlage festgesetzt).

Die Aufstellung des Planes erfolgt als Bebauungsplan im Regelverfahren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der rechtskräftige FNP der Gemeinde Märkische Heide stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche und Grünfläche dar. Die Planung bewegt sich mit den vorgesehenen Festsetzungen im Rahmen des Entwicklungsgebots, eine Änderung des FNP ist somit nicht erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Bereitstellung des Vorentwurfs im Internet für die Dauer eines Monats. Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und einem Informationsblatt werden in der Zeit

vom 16.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024

im Internet unter www.maerkische-heide.de/Verwaltung/Oeffentliche-Auslegung zur Einsicht bereitgestellt.

Außerdem stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:

http://blp.brandenburg.de und

http://bauleitplanung.brandenburg.de

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Märkische Heide (Schlossstraße 13a, 15 913 Märkische Heide, OT Groß Leuthen, Fachbereich Bauamt) im Beteiligungszeitraum zu jedermanns Einsicht zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.

Montag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Beteiligungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich, schriftlich per E-Mail oder nach telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter 035471 85134 oder per Mail: bauservice@maerkische-heide.de gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Dieter Freihoff
Bürgermeister