Die Wahl dauert am Wahltag jeweils von 8.00 - 18.00 Uhr.
Das Wahlgebiet, der Gemeinde Märkische Heide ist in folgende 15 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahlbezirk | Wahlraum | |
| Nr. | Bezeichnung | |
| 0001 | Biebersdorf | Kita Versammlungsraum, An der Krugauer Straße 4 |
| 0002 | Dollgen | Gemeindehaus „Dollgener Eck“ Dollgener Dorfstr. 21A |
| 0003 | Dürrenhofe | Jugendclub, Sportplatz, Schlepziger Weg |
| 0004 | Groß Leine / Glietz | Gemeinderaum Gartengasse 8 |
| 0005 | Groß Leuthen | Turnhalle, Klein Leuthener Weg 10 |
| 0006 | Gröditsch | Grundschule, Schulstr. 29 |
| 0007 | Hohenbrück-Neu Schadow | Gemeinderaum Neu Schadow, Große Dorfstraße 3 |
| 0008 | Kuschkow | Gemeinderaum, Pretschener Str. 26 |
| 0009 | Klein Leine | Gemeinderaum Waldower Str. 13 |
| 0010 | Leibchel | Gemeinderaum Leibcheler Dorfstr. 33 |
| 0011 | Schuhlen-Wiese | Gemeindebegegnungszentrum, Dorfaue 1 a |
| 0012 | Wittmannsdorf-Bückchen | Feuerwehrraum Backofenstraße 5 |
| 0013 | Pretschen/Plattkow | Turnhalle/MGR Pretschen, Am Landgut |
| 0014 | Alt Schadow | Feuerwehrraum Spreestr. 1 |
| 0015 | Krugau | Gemeinderaum Krugauer Dorfstr. 37 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 19. Mai 2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
| 1. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler-/innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | |
| Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler/die Wählerin auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler/ der Wählerin wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzulegen. | |
| 2. | Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler/ jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums die entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängen Muster der Stimmzettel aus. | |
| 3. | Für die Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte gilt: | |
| Der jeweilige Stimmzettel enthält, die im Wahlgebiet der Gemeinde Märkische Heide bzw. im jeweiligen Ortsteil zugelassenen Wahlvorschläge. | |
| Jede wahlberechtigte Person kann für die Wahl der Gemeindevertretung und des jeweiligen Ortsbeirates drei Stimmen vergeben. | |
| Die wahlberechtige Person kann seine drei Kreuze hinter einen Kandidaten setzen, diese können auch aber auch verteilt werden. Die Stimmen können verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages gegeben werden, ohne dabei an die Reihenfolge des Wahlvorschlags gebunden zu sein. Es ist ebenso möglich, die Stimmen Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge zu geben. | |
| Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig! | |
| Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Bewerber, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. | |
| 4. | Die Stimmzettel müssen von dem Wähler/ von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |
| 5. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des jeweiligen Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
| 6. | Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein besitzen, können in dem Wahlgebiet in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebiets |
| oder | |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
| 7. | Wahlberechtigte Personen, die keinen Wahlschein besitzen, können ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben. | |
| 8. | Die Bürger haben die Möglichkeit ihr Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. | |
| Der Wahlraum zur Durchführung der Briefwahl vor Ort ist der Verwaltungssitz der Gemeinde Märkische Heide, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide. | |
| Die Briefwahlunterlagen können auf Antrag nach Hause übersandt werden. Die Antragstellung ist über den persönlichen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte, dem Link auf der Internetseite oder schriftlich mit Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Die Wahlunterlegen werden dann zeitnah an den Antragsteller postalisch versandt. | |
| Auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die den wahlberechtigten Personen bis zum 19. Mai 2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wähler und Wählerinnen zu wählen haben. | |
| Wähler/-innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmenabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. | |
| Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt kann die Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben. | |
| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde Märkische Heide, Wahlamt, OT Groß Leuthen Schlossstraße 13 a, 15913 Märkische Heide, jeweils einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. | |
| Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis 18.00 Uhr abgegeben werden. | |
| Nach Eingang des Wahlbriefes bei dem Wahlleiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden. | |
| Bei einer etwa notwendig werdenden Stichwahl (siehe Nummer 1) endet die Frist am 30. Juni 2024, um 18.00 Uhr. | |
| 9. | Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten jeweils folgende Regelungen: | |
| 1. | Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel. |
| 2. | Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. |
| 3. | Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein, vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. |
| 4. | Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. |
| 5. | Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an die zuständige Wahlleitung. |
| Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen Stimmzettelumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Stimmzettelumschlag ein. | |
| Für die Wähler mit Beeinträchtigungen gelten für die Stimmabgabe folgende Regelungen: | |
| Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. | |
| 10. | Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
Märkische Heide, 22.04.2024