Beschluss Nr. 2024-137
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt dem vorliegenden Bauantrag in der Gemarkung Pretschen, Flur 1, Flurstück 350 zur Änderung des Dachstuhles auf einem Wochenendhaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-138
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt dem vorliegenden Bauantrag in der Gemarkung Groß Leuthen, Flur 1, Flurstück 980 zur Errichtung eines Nebengebäudes zur Nutzung als Abstellraum das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-139
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt dem vorliegenden Bauantrag in der Gemarkung Leibchel, Flur 5, Flurstück 49 zum Anbau einer Garage und offener Überdachung mit Erneuerung am vorhandenen Garagengebäude das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-140
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt dem vorliegenden Bauantrag in der Gemarkung Alt Schadow, Flur 2, Flurstück 395 zur Wiederinnutzungsnahme Wochenendhaus und Anbau Windfang, Geräteschuppen sowie Terrassenüberdachung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-141
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Leibchel - Glietz“. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Kosten des Änderungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gefasst.
Beschluss Nr. 2024-142
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt:
Den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Revitalisierung des KFL-Geländes“ im Ortsteil Groß Leuthen bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Informationsblatt (Stand 20.03.2024), zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung zu billigen.
Den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Revitalisierung des KFL-Geländes“ im Ortsteil Groß Leuthen bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Informationsblatt (Stand 20.03.2024) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bürger und Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-143
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2022-116, vom 14.11.2022, zum Verkauf des Flurstücks 367, Flur 2, Gemarkung Pretschen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.