Titel Logo
Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Beschlüsse gez. für das Amtsblatt 05 2025

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau fasste am 08.04.2025 folgende Beschlüsse

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr.: 01/2025

Die Verbandsversammlung des TAZ Dürrenhofe/Krugau beschließt gemäß § 106 Abs. 2 Satz 3 BbgKVerf dem Landkreis Dahme-Spreewald für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025, die Beauftragung der ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurter Allee 73d, 10247 Berlin, vorzuschlagen.

Der Beschluss wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen gefasst.

Beschluss Nr.: 02/2025

Die Verbandsversammlung des TAZ Dürrenhofe/Krugau beschließt, den Auftrag zur Sanierung des Wasserwerkes Schuhlen-Wiese, Ortslage Schuhlen (Ausrüstung, Beton- und Tiefbau) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Der Beschluss wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen gefasst.

Beschluss Nr.: 03/2025

Die Verbandsversammlung des TAZ Dürrenhofe/Krugau beschließt die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Ertüchtigung des Wasserwerkes Schuhlen-Wiese, Ortslage Schuhlen, gemäß der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde für das Jahr 2024. Nach Angebotsabfrage erhält das wirtschaftlich günstigste Kreditinstitut den Zuschlag. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Der Beschluss wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen gefasst.

Beschluss Nr.: 04/2025

Die Verbandsversammlung des TAZ Dürrenhofe/Krugau beschließt die Änderung der Festsetzung des Gesamtbetrages der geplanten Kreditaufnahmen für den Wirtschaftsplan 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen gefasst.

Nicht öffentlicher Teil

Beschluss Nr.: 05/2025

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau beschließt, Zahlungen für besonders langjährige Betriebszugehörigkeit nach TVöD Kommune ab dem 01.01.2025 zu leisten. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die erforderlichen vertraglichen Änderungen vorzunehmen.

Der Beschluss wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen gefasst.

gez. Dieter Freihoff
gez. Werner Hämmerling
Verbandsvorsteher
Vorsitzender der Verbandsversammlung