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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 6/2026
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Hinweise des Ordnungsamtes der Gemeinde Märkische Heide zu den Ruhezeiten und dem Betrieb von Gartengeräten

Mit Beginn der warmen Jahreszeit nehmen Gartenarbeiten in Wohngebieten wieder deutlich zu. Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubbläser gehören dabei für viele Bürgerinnen und Bürger zum Alltag. Gleichzeitig entstehen hierdurch jedoch häufig Lärmbelästigungen, die zu nachbarschaftlichen Konflikten führen können.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide informiert deshalb über die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Ruhezeiten und zum Betrieb motorbetriebener Garten- und Arbeitsgeräte.

Gesetzliche Nachtruhe

 

Die gesetzliche Nachtruhe gilt täglich in der Zeit von

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Während dieser Zeit sind Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe anderer Personen zu stören. Rechtsgrundlage hierfür ist das Brandenburgische Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG).

Ausnahmen gelten unter anderem:

  • zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage,
  • für genehmigte Anlagen,
  • für bestimmte landwirtschaftliche Ernte- und Bestellungsarbeiten.

Betrieb von Gartengeräten

 

Motorbetriebene Geräte und Maschinen dürfen in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags in der Zeit von

Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr

betrieben werden.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Rasenmäher,
  • Heckenscheren,
  • Vertikutierer,
  • Motorkettensägen,
  • Schredder und Zerkleinerer,
  • Beton- und Mörtelmischer.

Besondere Regelungen für lärmintensive Geräte

Für besonders lärmintensive Geräte gelten strengere Betriebszeiten. Dies betrifft:

  • Freischneider,
  • Grastrimmer,
  • Rasenkantenschneider,
  • Laubbläser,
  • Laubsammler.

Diese Geräte dürfen werktags ausschließlich in folgenden Zeiten betrieben werden:

  • 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Grundlage hierfür ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Sonn- und Feiertage

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmintensive Arbeiten grundsätzlich unzulässig. Dies gilt sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Grundstücks- und Hauseigentümer.

Rücksichtnahme im nachbarschaftlichen Zusammenleben

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben bittet das Ordnungsamt um gegenseitige Rücksichtnahme. Vermeidbarer Lärm sollte jederzeit unterlassen werden. Hierzu zählen beispielsweise übermäßige Lautstärke bei Musik oder Fernsehen sowie unnötig laufende Fahrzeugmotoren.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe besteht derzeit nicht. Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders wird jedoch empfohlen, insbesondere samstags freiwillig eine Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr einzuhalten.

Das Ordnungsamt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme.

Ihr Ordnungsamt
der Gemeinde Märkische Heide