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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 7/2023
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Information aus dem Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide zur Straßenreinigung

Gemäß der Satzung der Gemeinde Märkische Heide zur Straßenreinigung wird die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer übertragen.

Die Straßenreinigung erfolgt mindestens 14-täglich, sowie im Bedarfsfall bei Verunreinigungen. Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung durch An- und Abfuhr von Kohlen, Öl, Holz, Stroh, Müll, Abfall oder dergleichen durch Bauarbeiten, Unfälle oder Tiere ein, so hat der Verpflichtete die Reinigung unverzüglich vorzunehmen. Hierzu zählt auch die Entfernung von Laub und Unrat. Belästigende Staubentwicklung ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Schmutz und sonstiger Unrat dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Regeneinläufe gekehrt werden. Unkraut ist von Fahrbahnen und Gehwegen zu entfernen. Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet. Auch das Verbrennen von organischen Stoffen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die nach brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Verunreinigungen durch Hundekot.

Da es leider regelmäßig Grund zu Beanstandungen gibt, weisen wir darauf hin, dass diese Vorgaben einzuhalten sind.

Die Gemeinde Märkische Heide bittet um Mithilfe zur Erhaltung eines gepflegten Ortsbildes.

Hinweis: Die Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Märkische Heide unter der Rubrik Verwaltung/Satzungen/; bei Bedarf können Sie diese auch in der Verwaltung einsehen.

Ordnungsamt
der Gemeinde Märkische Heide