Sehr geehrte Bürgerinnen und sehr geehrte Bürger,
für die Durchführung der Wahl der Landrätin/des Landrates ist der Landkreis Dahme - Spreewald zuständig. Die Einrichtung und Besetzung der Wahllokale in der Gemeinde Märkische Heide erfolgt jedoch durch die Wahlbehörde.
Ich möchte Sie dazu aufrufen, durch Ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Gewährleistung eines reibungslosen Wahlablaufes beizutragen.
Die Mitglieder im Wahlvorstand erhalten für die Teilnahme am Sitzungstag je nach Aufgabe bzw. Funktion ein gesetzlich geregeltes Erfrischungsgeld.
Die Wahllokale sind sowohl zur Haupt- als auch zur etwa notwendig werdenden Stichwahl in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach deren Schließung.
Wenn Sie bereit sind, in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten, bitte ich Sie dies (unter Angabe Ihres Namens und der vollständigen Adresse) der Wahlbehörde bis zum 18.08.2023 wie folgt mitzuteilen:
| postalisch: | Gemeinde Märkische Heide |
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| Wahlbehörde |
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| Schlossstraße 13 a |
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| 15913 Märkische Heide |
| telefonisch: | 035471 851-40 oder -47 |
| per Fax: | 035471 851-55 |
| per E-Mail: | wahlen@maerkische-heide.de |
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen der Wahlbehörde zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
| Di. | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Do. | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr |
| Fr. | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Für Ihre Bereitschaft bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich.