Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
denken Sie bitte sowohl beim Verkauf eines Grundstückes – als auch bei Eintritt als Eigentümer infolge einer Erbschaft, sowie beim Umzug an eine ordnungsgemäße An- bzw. Abmeldung beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau. Der Eigentümer bleibt zahlungspflichtig, bis alle Unterlagen, die einen Eigentümerwechsel belegen, vollständig beim TAZ eingegangen sind. Auch Adressänderungen sind dem Verband anzuzeigen. Muss die neue Adresse durch den TAZ ermittelt werden, fallen zusätzliche Kosten für die Kunden an. Auf der Internetseite der Gemeinde Märkischen Heide (www.maerkische-heide.de/Verwaltung/Trink- & Abwasserversorgung/TAZ Dürrenhofe-Krugau/Formulare Eigentümerwechsel) steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Hier können Sie alle Daten eingeben und an den TAZ zurücksenden.
Hinweis:
Gemäß unserer Satzungen (§ 10 Trinkwasserbeitragssatzung, § 9 Trinkwassergebührensatzung, § 10 Abwasserbeitragssatzung und § 10 Abwassergebührensatzung) sind Sie verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen, einen Eigentümerwechsel am Grundstück beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide schriftlich anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. (§ 12 Trinkwasserbeitragssatzung, § 10 Trinkwassergebührensatzung, § 11 Abwasserbeitragssatzung und § 11 Abwassergebührensatzung).