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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 8/2025
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft VSG 4.7 § 9 Abs. 2:

erfolgt am 10.09.2025 auf allen Friedhöfen der Gemeinde Märkische Heide, die Prüfung der Grabmale auf Standsicherheit.

Grabsteine können durch fehlende Standsicherheit eine Gefahrenquelle sein. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben.

Diese prüft die Grabsteine mit Hilfe eines Prüfgerätes auf ihre Standsicherheit.

Bemängelte Grabsteine werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet.

Die Mängel müssen durch einen Fachbetrieb, Steinmetz oder ähnliches beseitigt werden.

Die Nutzungsberechtigten müssen dabei die Beseitigung der Mängel selbst beauftragen.

Zur Bestätigung ist ein Nachweis über die Reparatur bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Märkische Heide abzugeben.

Bei Fragen können sich die Betroffenen persönlich oder telefonisch unter 035471 851-51, an die Friedhofsverwaltung, Frau G. Riedel wenden.