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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 8/2025
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Information aus dem Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide zur Straßenreinigung

Auch die öffentlichen Straßen und Gehwege sollen mit Sauberkeit glänzen, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Tür immer im Auge haben sollte.

Gemäß der Satzung der Gemeinde Märkische Heide zur Straßenreinigung wird die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer übertragen.

Die Straßenreinigung erfolgt mindestens 14-täglich, sowie im Bedarfsfall bei Verunreinigungen. Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung durch An- und Abfuhr von Kohlen, Öl, Holz, Stroh, Müll, Abfall oder dergleichen durch Bauarbeiten, Unfälle oder Tiere ein, so hat der Verpflichtete die Reinigung unverzüglich vorzunehmen. Hierzu zählt auch die Entfernung von Laub und Unrat. Belästigende Staubentwicklung ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Schmutz und sonstiger Unrat dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Regeneinläufe gekehrt werden. Unkraut ist von Fahrbahnen und Gehwegen zu entfernen. Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet. Auch das Verbrennen von organischen Stoffen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die nach brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Verunreinigungen durch Hundekot.

Ein ebenfalls dauerhaftes Problem stellen die in den Bürgersteig und Straßen hineinragenden Hecken und Bäume dar. Wir weisen alle Grundstückseigentümer erneut auf die Pflicht hin, ein Zurückschneiden vorzunehmen, damit Bürgersteige und Straßen in ihrer gesamten Breite den Fußgängern und Fahrzeugen zur Verfügung stehen und Seitenstraßen und Einmündungen gut einsehbar sind. Verkehrsschilder, Straßenschilder und Hinweisschilder, die von Bewuchs verdeckt werden, bitten wir freizuschneiden, sodass sie wieder uneingeschränkt lesbar sind.

Da es leider regelmäßig Grund zu Beanstandungen gibt, weisen wir darauf hin, dass diese Vorgaben einzuhalten sind und auch bei Nichteinhaltung geahndet werden.

Sollten Sie als Grundstücksbesitzer nicht in der Lage sein, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, so können sie die Arbeiten auch in Auftrag geben.

Die Gemeinde Märkische Heide bittet um Mithilfe zur Erhaltung eines gepflegten Ortsbildes.

Ordnungsamt
der Gemeinde Märkische Heide