Sehr geehrte Kunden,
bitte überprüfen Sie Ihre Unterwasserzähler (Gartenwasserzähler). Die gesetzliche Eichfrist beträgt
6 Jahre.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Unterzähler nur in Verbindung mit einem KFR-Ventil installiert werden dürfen. Diese Vorgabe ist in den Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) verbindlich festgelegt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Zähler mit abgelaufener Eichfrist bei der Jahresendabrechnung 2026 nicht berücksichtigt werden können. Für den rechtzeitigen Austausch der Zähler ist jeder Kunde selbst verantwortlich.
Der Wechsel kann durch die unten aufgeführten Unternehmen erfolgen, die im Installateurverzeichnis des Verbandes eingetragenen sind.
| Lanto Sanitär & Heizung | Tel.: 0162 / 45 60 27 3 |
| Guhlen 8 | |
| 15913 Schwielochsee | |
| H & B Heizungsbau GmbH | Tel.: 035476 / 31 14 |
| Zum Bahnhof 8 b | |
| 15913 Märkische Heide / OT Gröditsch | |
| G & R GmbH Krausnick | Tel.: 035472 / 65 42 0 |
| Bergstraße 2 | |
| 15910 Krausnick – Groß Wasserburg | |
| Meisterbetrieb Björn Zwerg | Tel.: 0157 / 82 91 28 52 |
| Heizung-Sanitär | |
| Krugauer Dorfstraße 63 | |
| 15913 Märkische Heide / OT Krugau | |
Sollte der Zählerwechsel durch ein anderes Installationsunternehmen erfolgen, informieren Sie bitte vorab schriftlich den Verband darüber. In diesem Fall muss der Verband anschließend den Zähler abnehmen und verplomben. Dies erfolgt kostenpflichtig gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des TAZ Dürrenhofe/Krugau vom 10.12.2020.
Einen Termin zur Abnahme und Verplombung können Sie telefonisch mit dem Beauftragten des Verbandes, Herrn Gerasch-Wolling telefonisch unter: 01520 / 52 10 557 vereinbaren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.