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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Gemeinde Märkische Heide für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 69 i.V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss-Nr. Nr. GV/20260629/Ö9 der Gemeindevertretung vom 29.06.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Festsetzung

EUR

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge

9.252.000

Aufwendungen

10.670.700

davon:

ordentliche Erträge

9.179.000

ordentliche Aufwendungen

10.616.700

außerordentliche Erträge

73.000

außerordentliche Aufwendungen

54.000

Gesamtergebnis

-1.418.700

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

9.614.300

Auszahlungen

11.138.600

davon:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.403.400

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.576.400

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.210.900

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.562.200

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

-1.524.300

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Märkische Heide zuletzt geändert am 28.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Steuerart

Festsetzung v.H.

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

330

2. Grundsteuer B (Grundstücke)

340

4. Gewerbesteuer

300

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 5

Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr um 530.800 EUR

und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 250.000 EUR

festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 25.000 EUR festgesetzt.

Gemäß § 69 Abs. 5 der BbgKVerf hat jeder Bürger das Recht auf Einsichtnahme in die Haushaltssatzung 2026 einschließlich ihrer Anlagen. Sie liegen zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Märkische Heide, Schlossstraße 13a im OT Groß Leuthen während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Märkische Heide, den 30.06.2026

 

 

(Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin)