Die nachfolgenden Texte wurden übernommen und entsprechen der damals gültigen Rechtschreibung und Grammatik. Die „Gubener Zeitung“, von 1871 bis 1944 auf Rollfilm festgehalten, kann in den Räumen der Stadtbibliothek in der Gasstraße 6 eingesehen werden.
27. August 1924
Schützen-Verein „Germania“. Am Sonntag, den 24. d, Mts. beging der Verein sein 200. Schießen. Der Verein versammelte sich um 12.30 Uhr im Vereinslokal zum weißen Hirsch, woselbst eine kleine Feier, welche der Fahne galt, vorausging. Kamerad Wittkowski hatte ein Fahnenband und Kamerad Krägenbring II einen Fahnennagel gestiftet. Frl. Gertrud Kraunig überreichte diese beiden Spenden mit schlichten poetischen Worten. Unter einem von der Musik gespielten Choral dankte der Vorsitzende für die ehrenden Worte, wie auch den Spendern für die Aufmerksamkeit. Anschließend erfolgte unter klingenden Spiel der Ausmarsch zum Festplatz, woselbst die Kameraden um die Königswürde wetteiferten. Die Königswürde errang der schon 32 Jahre dem Verein treu angehörige Kamerad und Vorsitzende Krägenbring I. Als 1. Und 2. Ritter gingen die Kameraden Georg Raschack und Emil Dammasch hervor. Für Belustigungen auf dem Festplatze hatte das Komitee reichlich Sorge getragen. Durch fröhliche Stimmung unter den Kameraden fand das schöne Fest seinen Abschluß.
29. August 1924
Patentamtlicher Schutz von Mehlsorten. Der Niederlausitzer Mühlenwerke Stern & Co. Akt.- Ges. hier, sind folgende Mehlmarken patentamtlich geschützt worden: Goldgries für griffiges Auszugmehl unter Nr. 319404/26 c: Neißeperle für Griesler-Auszug unter Nr.319405/26 c und Baumblüte für Weizenmehl 000 unter 318805/26 c.
30. August 1924
Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich gestern nachmittag auf der abschüssigen Teichbornstraße in der Nähe der katholischen Kirche. Dort kam ein Radfahrer in voller Fahrt an, erlitt an der bezeichneten Stelle einen Lenkstangenbruch und stürzte vom Rade, wobei er sich schwere Verletzungen zuzog. Hilfreiche Menschen waren zur Stelle und sorgten für Herbeiholung des Krankenautos. Hierbei ereignete sich allerdings ein Kuriosum, indem der betreffende, der das Krankenauto telephonisch herbeirief, die Kosten dafür übernehmen sollte. Unter diesen Umständen wird es allerdings immer weniger Menschen geben, die hilfreich bei Unglücksfällen einspringen. Daneben erscheint der bedauerliche Fall aber auch als Warnung geeignet, daß die abschüssige Straße nur langsam befahren wird.