In der Zeit vom 1. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 erfolgt die Jahresablesung für die Sparten Strom und Gas im Versorgungsgebiet Guben.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber der genannten Sparten, werden unabhängig von ihrem Strom- bzw. Gaslieferanten alle Zählerstände durch unsere Mitarbeiter erfasst. Die Zählerstände werden ihrem jeweiligen Lieferanten mitgeteilt.
Für große Mietobjekte (Wohnblöcke) erfolgt die Ablesung durch von der Energieversorgung Guben GmbH beauftragte Personen, die sich entsprechend ausweisen können.
Für Anschlussstellen, die nicht durch EVG-Personal abgelesen werden, werden die Anschlussnutzer um Selbstablesung gebeten. Hierfür werden diese ab der 48. Kalenderwoche angeschrieben.
Wichtig: Die Zählerstande müssen bis zum 5. Januar 2026 bei der EVG eingegangen sein. Sofern kein Zählerstand vorliegt, erfolgt eine Schätzung für die jeweilige Anschlussstelle.