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Neisse-Echo - Amtsblatt für die Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern
Ausgabe 18/2024
Ab Seite 2
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Neue Tempo-30-Zone in der Friedrich-Engels-Straße

Schild Tempo 30. © Adobe Stock

Im neu gestalteten Wohngebiet im Bereich der Friedrich-Engels-Straße wurde eine Tempo-30-Zone errichtet. Diese umschließt den Bereich der Hegelstraße, Rosa-Luxemburg-Straße bis hin zur Karl-Liebknecht-Straße.

Tempo-30-Zonen haben sich in vielen Wohngebieten etabliert. Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer. Die Rechtsgrundlage dazu bietet § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie kommen nur abseits von Hauptverkehrsstraßen in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In einer Tempo-30-Zone gelten einige besondere Regeln. Folgende Vorschriften gelten hier:

  • Eine Besonderheit ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt: Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen (274.1), am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichene Variante (274.2). An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt. Gelegentlich wird auf der Straße eine weiße „30“ aufgebracht. Von Auto- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Genau hier kommt es in der Praxis öfter zu Missverständnissen. Als Vorfahrtsregel gilt hier rechts vor links.

  • Parken in einer Tempo-30-Zone: Hier gelten die gleichen Vorschriften wie auf anderen Straßen. Park- und Halteverbote sind entsprechend gekennzeichnet.

  • Weiterhin gibt es in Tempo-30-Zonen keine Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege. Dadurch soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen sichergestellt werden.

Pressestelle