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Neisse-Echo - Amtsblatt für die Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern
Ausgabe 4/2023
Ab Seite 2
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Stadt Guben erhält Teilgenehmigung für den Doppelhaushalt 2023/2024

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Guben haben am 19. Oktober 2022 den Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen. Mit Schreiben vom 15. Februar 2023 hat die Stadt Guben von der Kommunalaufsicht die Teilgenehmigung für diesen Doppelhaushalt erhalten.

Eine vollumfängliche Genehmigung war laut Schreiben der Kommunalaufsicht derzeit nicht möglich, da die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Schulcampus nicht ausreichend von der Verwaltung nachgewiesen werden konnte. Daher wurde die geplante Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR reduziert. Damit diese Teilgenehmigung vollumfänglich anerkannt wird, wurde am 15. März 2023 ein Beitrittsbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung gefasst sowie die anschließende Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt.

Die Investitionsmaßnahme Schulcampus wurde ursprünglich in Höhe von 25 Mio. EUR in die Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 mit aufgenommen, wobei die Hälfte, also 12,5 Mio. EUR durch Fördermittel und die andere Hälfte in Form einer Kreditaufnahme finanziert werden sollte. Vom Tisch ist diese Investitionsmaßnahme deswegen noch nicht. Die Verwaltung nimmt die Nichtgenehmigung dieser Investitionsmaßnahme zum Anlass, einen Antrag auf FAG-Mittel (FAG = Finanzausgleichsgesetz) zu stellen und wird sich verstärkt dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit widmen. Zusätzlich wird die Planung der Maßnahme weiter vorangetrieben. Der Schulcampus ist sowohl unter dem Gesichtspunkt „Ganztagsschule“ als auch für die Bildungsinfrastruktur der Stadt Guben insgesamt als sehr bedeutsam einzustufen, damit die Kinder der Stadt Guben alle Voraussetzungen bekommen, um ein möglichst gutes Lernumfeld zu erhalten. Was früher galt, gilt auch heute und in Zukunft: Die Kinder sind unsere Zukunft!

Pressestelle