Seit Mitte letzten Jahres gibt es eine Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Guben. Dadurch beteiligt die Stadt Guben ihre Einwohnerinnen und Einwohner jährlich an der Gestaltung des städtischen Haushaltes im Rahmen eines gesondert bereitgestellten Budgets. Die Höhe des Budgets für 2023 beträgt 17.000 Euro. Bis zum 31. März 2023 konnten alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vorschläge für die Verwendung des Bürgerbudgets abgeben. Im Ergebnis der durchgeführten Zulässigkeitsprüfung gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Guben wurden folgende Vorschläge als zulässig festgestellt:
Zur Abstimmung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Guben berechtigt, die am letzten Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Abstimmungsberechtigte darf nur einmal an der Abstimmung teilnehmen. Mehrfache Abstimmungen pro Person sind nicht zugelassen und werden vollständig für ungültig erklärt. Auf dem Stimmzettel sind Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Anschrift der abstimmenden Person lesbar anzugeben. Stimmzettel mit fehlenden Angaben, die die Person nicht eindeutig erkennen lassen, führen zur Ungültigkeit.
Stimmen, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraumes eingehen, gelten als ungültig. Bei Zusendung per Post ist das Datum des Poststempels entscheidend. Die Abstimmung über die zulässigen Vorschläge erfolgt vom 19. Mai - 01. Juni 2023 (14 Kalendertage).
Alle zulässigen Vorschläge werden auf der Internetseite www.guben.de veröffentlicht und im Service-Center ausgelegt. Die Stimmabgabe kann mit den für diesen Zweck auf der Homepage (www.guben.de) und im Neiße-Echo veröffentlichten Stimmzetteln, zu richten an die:
Stadt Guben
Bereich Bürgermeister/Öffentlichkeitsarbeit
Gasstraße 4
03172 Guben
oder elektronisch an buergerbudget@guben.de erfolgen. Die ausgefüllten Stimmzettel können auch im Service-Center innerhalb des Abstimmungszeitraumes abgegeben werden.
Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Guben finden Sie auf www.guben.de.
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