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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 1/2023
Informationen/Sonstiges
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Information der Finanzverwaltung

Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2023

Diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen Bescheid über Grundbesitzabgaben 2023 erhalten, haben die gleichen Grundbesitzabgaben zu entrichten, wie sie im zuletzt ergangenen schriftlichen Bescheid über Grundbesitzabgaben festgesetzt wurden. Auf den Inhalt des zuletzt ergangenen schriftlichen Bescheides über Grundbesitzabgaben wird ausdrücklich hingewiesen.

Ein besonderer Grundbesitzabgabenbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Grundbesitzabgabenbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Eintretende Änderungen bei der Steuerhöhe werden den Steuerschuldnern jeweils durch Änderungsbescheide mitgeteilt.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten „Jahreszahlung“ 01.07. abgebucht.

Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen - unter Angabe des Kassenzeichens - gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Kasse der Stadt Gerbstedt empfohlen.

Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass für verspätet eingehende Zahlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.