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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 1/2024
Informationen/Sonstiges
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Information der Finanzverwaltung

Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2024

Diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen Bescheid über Grundbesitzabgaben 2024 erhalten, haben die gleichen Grundbesitzabgaben zu entrichten, wie sie im zuletzt ergangenen

schriftlichen Bescheid über Grundbesitzabgaben festgesetzt wurden. Auf den Inhalt des zuletzt ergangenen schriftlichen Bescheides über Grundbesitzabgaben wird ausdrücklich hingewiesen.

Ein besonderer Grundbesitzabgabenbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Grundbesitzabgabenbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.

Entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Gerbstedt vom 27.06.2023, veröffentlicht im Amtsblatt 07/2023, gelten ab dem Jahr 2024 für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer neue Steuersätze. Aufgrund der eingetretenen Änderungen der Steuersätze erhalten die betreffenden Steuerpflichtigen neue Grundbesitzabgabenbescheide.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten „Jahreszahlung“ 01.07. abgebucht.

Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen - unter Angabe des Kassenzeichens - gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Kasse der Stadt Gerbstedt empfohlen.

Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass für verspätet eingehende Zahlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.