Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
es wird viel berichtet, geschrieben und geredet über die „neue“ Grundsteuer.
Durch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes musste der Deutsche Bundestag und die jeweiligen Landtage Gesetze ändern. Danach waren alle Liegenschaftseigentümer verpflichtet für jede Liegenschaft eine Erklärung zum Grundbesitz beim Finanzamt einzureichen.
Durch diese Erklärungen haben die Finanzämter für jedes Objekt einen neuen Steuerbescheid erlassen. Diese Grundsteuermessbescheide sind in der Regel den Eigentümern der Liegenschaften bereits vor Monaten oder spätestens in den letzten Tagen zugegangen.
Nun ist es an der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt auf Grundlage dieser Grundsteuermessbescheide die für jedes Grundstück zutreffenden Grundsteuerbescheide auszustellen und den Eigentümern zuzustellen.
Einige von Ihnen werden mehr als in den vergangenen Jahren zahlen müssen, andere weniger. Diese Differenz beruht auf dem vom Finanzamt geänderten Grundsteuermessbetrag. Uns als Einheitsgemeinde ist es wichtig, dass wir für alle Liegenschaften in der Gesamtsumme keine Mehreinnahmen erzielen.
Es war klar, dass es zu einer Veränderung der Einheitswerte für die Liegenschaften kommen wird. Niemand in der Einheitsgemeinde konnte absehen oder erahnen, dass es zu teilweise so gravierenden Abweichungen kommen wird. Der Gesamteindruck ist nun so, dass viele gewerbliche Liegenschaften niedrigere Steuern und viele Liegenschaften zu Wohnzwecke höher Steuern entstehen lassen. Daher hat der Stadtrat entschieden für dieses beiden Grundstücksarten unterschiedliche Hebesätze in unterschiedlicher Höhe festzulegen.
Sollten Sie Zweifel an der Höhe der neuen Grundsteuer haben, so können Sie auf der Internetseite vom Ministerium der Finanzen ein Prüfschema nutzen. Dort ersehen Sie, an welche Stelle Sie sich im Falle von Zweifeln wenden können. Beachten Sie bitte unbedingt die relativ kurzen Fristen, innerhalb denen Einsprüche gegen Steuerbescheide eingereicht werden müssen. Wenn Sie diese Fristen versäumen, sind Änderungen nahezu ausgeschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat diesbezüglich in seiner Sitzung am 10.12.2024 eine neue Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Da sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändert haben, wurden die Hebesätze angepasst.
In diesem Jahr werden separat Bescheide über Hundesteuern sowie Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B) verschickt. Der Versand der Bescheide über Hundesteuern erfolgte Mitte Januar 2025. Der Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B) erfolgt ab Februar. Warten Sie bitte mit ihren Zahlungen bis Sie die neuen Bescheide erhalten. Bestehende Lastschriftmandate behalten Ihre Gültigkeit. Eine Abbuchung erfolgt entsprechend erst nach Versendung der Bescheide zu den darin aufgeführten Fälligkeiten.
Das Steueramt unserer Einheitsgemeinde erreichen Sie zu den bekannten und veröffentlichten Zeiten telefonisch unter 034783-61119 bzw. per E-Mail steuern@stadt-gerbstedt.de.
Auf der oben genannten Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen sind zur Grundsteuerreform noch weitere Hinweise enthalten.:
Wir bitten Sie herzlich, sofern Sie eine solche noch nicht erteilt haben, für die Zukunft, der Verwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sie reduzieren damit für sich die Beachtung von Fristen zur Zahlungen und die jeweiligen Einzelüberweisungen. Gleichzeitig reduzieren Sie den Aufwand für die Verwaltung und tragen damit auch zur Reduzierung von Bürokratie bei.
Die Grundsteuer ist eine der wesentlichen Einnahmenquellen unserer Einheitsgemeinde, so wie bei vielen Kommunen.