In ihrer Sitzung am 03.12.2025 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Diese wurde am 27.12.2025 im Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ausgabe Dezember (Nr. 12-2025) öffentlich bekannt gemacht und trat zum 01.01.2026 in Kraft.
In § 18 der Verbandssatzung ist nunmehr geregelt, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und Beschlüssen, Wirtschaftsplänen, Ersatzbekanntmachungen sowie Zeit, Ort und Tagesordnung von Sitzungen und übrigen Bekanntmachungen, welche nach dem 01.01.2026 erfolgen, ausschließlich auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze erfolgen.
Der genaue Link zu den jeweiligen Bekanntmachungen kann der Verbandssatzung entnommen werden.
Auf die im Internet erfolgten Bekanntmachungen von Satzungen, Beschlüssen, Auslegungen sowie Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen wird - unter Angabe der entsprechenden Internetadresse, unter welcher die Bekanntmachung erfolgte - unverzüglich durch Aushang in der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich der Geschäftsräume Sanderslebener Straße 40, 06333 Hettstedt nachrichtlich hingewiesen (Hinweisbekanntmachung).
Zusätzlich werden diese Bekanntmachungen im Sinne der Bürgerfreundlichkeit durch den Verband gemäß § 18a der Verbandssatzung in einem eigenen Amtlichen Mitteilungsblatt („Amtsblatt") zur Information zusammengefasst und auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze unter dem Link: https://azv-wipper-schlenze.de/bekanntmachungen/amtsblaetter.html veröffentlicht.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.