Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 den Aufstellungsbeschluss (BV22-073-2021) für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte ortsüblich am 30.09.2022 im Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt Gerbstedter Bote Nr. 9/2022.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 04.10.2022 bis zum 04.11.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 30.09.2022 im Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt Gerbstedter Bote Nr. 9/2022.
Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom beauftragten Planungsbüro mit Schreiben vom 29.09.2022 durchgeführt.
Planungsanlass der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt ist das Bauvorhaben der wpd onshore GmbH & Co. KG aus 04105 Leipzig, Lumumbastraße 11, südwestlich der Ortslage der Stadt Gerbstedt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und zu betreiben. Im Parallelverfahren wird für den Änderungsbereich der Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ der Stadt Gerbstedt aufgestellt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das oben beschriebene Planvorhaben bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt.
| Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt befindet sich: | |
| - | südwestlich der bebauten Ortslage von Gerbstedt |
| - | westlich der Landesstraße L 151 |
im Ortsteil Gerbstedt der Stadt Gerbstedt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ca. 58 ha auf.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt wurde im Vergleich zum Vorentwurf geändert. Grund hierfür ist die Anpassung des Geltungsbereiches des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes. Hier wurden die außerhalb des Plangebietes bereits vorhandenen Bepflanzungen im Norden und Süden als Kompensation des Eingriffes in das Landschaftsbild (Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträucher) in die Planung mit einbezogen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt und die Lage des Plangebietes sind der beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen.
Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt (2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt) liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt:
| - | Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 03.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
| - | Landesverwaltungsamt, obere Naturschutzbehörde: Stellungnahme vom 19.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
| Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme vom 28.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt | |
| - | Landkreis Mansfeld-Südharz: Stellungnahme vom 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
| - | Regionale Planungsgemeinschaft Halle: Stellungnahme vom 02.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
| - | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd: Stellungnahme vom 28.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
| - | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 02.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
| - | Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 28.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt |
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Stadt Gerbstedt verfügbar:
Schutzgut Mensch
Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Immissionsschutzbehörde vom 28.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder können bei Transformatoren zumeist ausgeschlossen werden, da Einwirkungsbereich 1 m um die Trafo- Einhausung eng begrenzt ist - somit keine Betroffenheit von Orten, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Stellungnahmen des Landkreises Mansfeld-Südharz, Straßenverkehrsamt vom 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Stellungnahme des Landschaftspflegevereins Saaletal e. V. vom 04.11.2022 um Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Bei 1 km Abstand zur Ortschaft kann nicht unbedingt ausgeschlossen werden, dass keine Blendung vorliegt. Die vorhandenen Gehölzstrukturen sind zudem sehr schmal und lückig – in Bezug auf die Blendwirkung wird dringend eine Ergänzung der Gehölzstrukturen empfohlen.
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Geringe temporäre Lärmemissionen durch Baumaschinen sind während der Bauphase zu erwarten.
Während des Betriebes treten Lärmemissionen nur bei anstehenden Wartungsarbeiten der Anlage auf, diese sind als sehr gering einzustufen.
Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen beschränken sich auf die veränderte Landschaftsbildwahrnehmung.
Es sind keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch zu erwarten.
Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Naturschutzbehörde vom 19.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Umweltschadensgesetz und Artschutzrecht sind zu beachten.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Naturschutzbehörde vom 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Plangebiet befindet sich nicht innerhalb geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft nach § 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 15 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA).
Kein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 NatSchG LSA betroffen.
Konkrete artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Gehölzschutz sind abzuhandeln.
Stellungnahme des Landschaftspflegevereins Saaletal e. V. vom 04.11.2022 um Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Hinweis auf Errichtung einer kleintierdurchlässigen Zaunanlage mit einem Abstand vom Boden von 20 cm.
Ergänzung der vorhandenen Gehölzstrukturen hat positive Auswirkungen auf den Biotopverbund.
Für die Entwicklung und Ausbildung von Traufbereichen der geplanten Hecke sollte eine Breite von 10 m eingeplant werden.
Einsaat kräuterreicher Wildpflanzenmischung (gebietseigener Herkunft) unter der Anpflanzung, um ruderale Arten zu unterdrücken und eines kräuterreichen Unterwuchses zu fördern.
Auf Fläche sollte vollflächig artenreicher Vegetationsbestand entwickelt werden und aus Gründen der Nutzbarkeit der Tierwelt sollte Einsaat mit gebietseigenen Wildpflanzen erfolgen.
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Insgesamt ist bezüglich des Schutzgutes von einer positiven Entwicklung auszugehen.
Umwandlung von Ackerland in eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit extensiver Grünlandnutzung und Schaffung angrenzender Gehölzstrukturen führt auf den betroffenen Flächen zu einer deutlichen Erhöhung der Biodiversität.
Schutzgut Boden/Fläche
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Raumbedeutsame Planung im Sinne von raumbeeinflussend und raumbeanspruchend.
Im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung dieser Anlagen sind insbesondere ihre Wirkung auf die baubedingte Störung des Bodenhaushalte zu prüfen.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Landesentwicklungsbehörde vom 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Die Ackerflächen des Gemeindegebietes Gerbstedt liegen nicht in benachteiligten Gebieten.
In Alternativenprüfung fehlt Auseinandersetzung mit Ertragsfähigkeit der Landwirtschaftsflächen. Ackerzahlen von 80 für das Gemeindegebiet Gerbstedt – Ackerbaupotenzial demnach sehr hoch.
In Begründung fehlt Argumentation warum am Standort landwirtschaftlich genutzte Fläche entzogen werden soll.
Stellungnahmen des Landkreises Mansfeld-Südharz, SG Brand- und Katastrophenschutz 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Keine Kampfmittelverdachtsflächen bekannt, jegliche Kampfmittelfunde können generell niemals ausgeschlossen werden; allgemeine Hinweise zu Kampfmittelfunden.
Stellungnahmen des Landkreises Mansfeld-Südharz, Bauleitplanung 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Mit Grund und Boden ist gem. § 1a Abs.2 BauGB sparsam umzugehen und Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Auseinandersetzung mit Alternativflächen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Gerbstedt.
Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollte weitestgehend vermieden werden.
Stellungnahmen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 28.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Dem Vorhaben wird aus öffentlicher landwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt.
Entzug von landwirtschaftlichen Flächen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Bodenzahlen der anstehenden Löss-Schwarzerden mit sehr guter Ertragsfähigkeit liegen bei 79 bis 08 und die Ackerzahlen bei 76 bis 100.
Mit Grund und Boden, hier landwirtschaftlich genutzte Fläche, soll sparsam und schonend umgegangen werden; Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Mit Bebauung gegen natürliche Bodenfunktionen und die Nutzung der Landwirtschaft verloren.
Die Ackerflächen des Gemeindegebietes Gerbstedt liegen nicht in benachteiligten Gebieten.
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 28.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Im Planungsbereich wurde eine Bergwerksanlage (Bodenschiefer) betrieben; die großflächigen Senkungen der Tagesoberfläche als Folge des Abbaus sind mit Sicherheit abgeklungen.
Es wird empfohlen, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen.
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Vorhandene Filter- und Pufferfunktion des Bodens wird nicht nachhaltig beeinflusst.
Es erfolgt keine vollflächige Bodenversiegelung.
Kein erheblicher Verlust der bodentyp- und bodenartspezifischen Speicher-, Filter- und Lebensraumfunktionen sowie der Gas- und Wasseraustauschfunktion mit der Atmosphäre.
Mit der Realisierung des Vorhabens sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu erwarten.
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Mit Realisierung der Photovoltaikanlage ändert sich der Charakter des Gebietes grundlegend.
Festgelegte Überbauung mit Modultischen betrifft fast ausschließlich Ackerflächen.
Flächen zwischen, unter und neben Modulen wird für Entwicklung von Natur und Landschaft genutzt.
Mit Realisierung des Vorhabens können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche ausgeschlossen werden.
Schutzgut Wasser
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Wasserbehörde vom 08.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Flächenversiegelungen sind zum Schutz des natürlichen Wasserhaushaltes auf ein Minimum zu beschränken.
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 28.10.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Aufgrund der Verbreitung überwiegend bindiger Schichten kann es in Abhängigkeit von der Witterungssituation zur Bildung von Staunässe bzw. oberflächennahen Schichtwasserführung kommen.
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Versiegelung auf der Fläche wird durch überwiegend fundamentlose Bauweise gering gehalten.
Niederschlagswasser verbleibt auf der Fläche und kann kontinuierlich vor Ort versickern.
In den mit Modulen überschatteten Bereichen können sich Veränderungen zum Wasserabfluss ergeben.
Durch Nutzungsänderung sind kleinstandörtliche Veränderungen des Boden- und Grundwasserhaushaltes zu erwarten.
Langfristig wird sich sowohl neben als auch auf den mit Modultischen überstellten Flächen großflächige Vegetationsbestände mit einem kleinstandörtlich differenzierten Bodenwasserhaushalt entwickeln.
Die Grundwasserneubildungsleistung bzw. der oberflächliche Wasserabfluss werden von der Planung nicht betroffen sein.
Mit der Realisierung des Vorhabens können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser ausgeschlossen werden.
Schutzgut Klima und Luft
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Luft über Modulen erwärmt sich bei Sonneneinstrahlung sehr schnell und heizt sich auf, sodass es zur Ausbildung von Wärmeinseln kommt.
Diese von Veränderungen betroffene Fläche ist insgesamt als vergleichsweise kleinräumig anzusehen – damit sind insgesamt keine messbaren Beeinträchtigungen des Klimas und der Luft zu befürchten.
Eingriffsmindernd wirken sich zudem die geplanten randlichen Bepflanzungsmaßnahmen aus.
Durch Vermeidung der Emission von Treibhausgasen leistet das Vorhaben indirekt einen Beitrag zum Klimaschutz.
Schutzgut Landschaftsbild
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Stellungnahme des Landschaftspflegevereins Saaletal e. V. vom 04.11.2022 um Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
In Bezug auf das Landschaftsbild wird dringend eine Ergänzung der vorhandenen Gehölzstrukturen empfohlen.
Um landschaftszerschneidende Wirkung zu verringern, sollten eingezäunte Komplexe nicht größer als 15 bis 20 ha sein.
Aus Gründen der Landschaftsbildfunktion sollte Einsaat mit gebietseigenen Wildpflanzen erfolgen.
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Deutliche Veränderung des Landschaftsbildes.
Mit Realisierung des Vorhabens können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ausgeschlossen werden - von besonderer Bedeutung ist die Umsetzung randseitiger, landschaftsbildfördernder Bepflanzungsmaßnahmen.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 02.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt:
Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt vom 06.09.2023
Im Geltungsbereich und in dessen unmittelbaren Umfeld befinden sich archäologische Kulturdenkmale.
Bei Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.
Entwurf des Umweltberichts zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Faunistische Sonderuntersuchung
Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt (1997)
In der Stadtratssitzung am 26.09.2023 der Stadt Gerbstedt wurde der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen werden in der Zeit:
vom 06.11.2023 bis zum 08.12.2023
in der Stadtverwaltung der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt während folgender Dienstzeiten:
| Montag: | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Dienstag: | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Gerbstedt unter
Startseite -> Veröffentlichungen -> Öffentlichkeitsbeteiligung
(URL: https://www.stadt-gerbstedt.de/seite/282229/%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung.html)
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 Hs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB ist bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.