Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ der Stadt Gerbstedt, Ortsteil Gerbstedt
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ der Stadt Gerbstedt, Ortsteil Gerbstedt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte ortsüblich am 30.09.2022 im Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt Gerbstedter Bote Nr. 9/2022.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 04.10.2022 bis zum 04.11.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 30.09.2022 im Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt Gerbstedter Bote Nr. 9/2022.
Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens ist das Bauvorhaben der wpd onshore GmbH & Co. KG, Lumumbastraße 11, 04105 Leipzig südwestlich der Ortslage von Gerbstedt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.
| Insbesondere sind folgende Belange zu berücksichtigen: | |
| - | die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur energetischen Nutzung |
| - | die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ sowie den erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen |
| - | die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, eine menschenwürdige Umwelt sichert und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt und entwickelt, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz |
| - | die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz |
| - | die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
| - | die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes |
| - | die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen. |
Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ befindet sich
| - | südwestlich der Ortslage von Gerbstedt, |
| - | westlich der Landstraße L 151 |
in der Gemarkung Gerbstedt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 58 ha und umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Gerbstedt:
Flur 9: 99/1 (tlw.)
Flur 10: 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 17, 18, 19, 20 (ganz)
Flur 11: 48 (tlw.)
Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zum Vorentwurf geändert. Grund hierfür ist die Einbeziehung der bereits vorhandenen Bepflanzungen im Norden und Süden des Geltungsbereiches als Kompensation des Eingriffes in das Landschaftsbild (Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträucher). Da die Bepflanzungen im Süden des Geltungsbereiches Teil des Wegegrundstückes sind, wurde an dieser Stelle ein Teilbereich zudem als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg festgesetzt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Entwurfs des Bebauungsplanes und die Lage des Plangebietes sind der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) sowie dem Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.
| Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ der Stadt Gerbstedt, Ortsteil Gerbstedt (BPlan PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“) werden gemeinsam mit den Planunterlagen folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt: | |
| - | Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 01.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Landesverwaltungsamt, obere Naturschutzbehörde: Stellungnahme vom 18.10.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme vom 28.10.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Landkreis Mansfeld-Südharz: Stellungnahme vom 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Regionale Planungsgemeinschaft Halle: Stellungnahme vom 07.10.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd: Stellungnahme vom 28.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 02.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
| - | Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.: Stellungnahme vom 02.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ |
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Stadt Gerbstedt verfügbar:
Schutzgut Mensch
Stellungnahme Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde vom 28.10.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Zur Beurteilung der Geräusche, die von den Transformatoren ausgehen und eine Beeinträchtigung initiieren können, reicht in der Regel die Angabe des Schallleistungspegels.
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder können bei Transformatoren zumeist ausgeschlossen werden, da Einwirkungsbereich 1 m um die Trafo- Einhausung eng begrenzt ist - somit keine Betroffenheit von Orten, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, Straßenverkehrsamt vom 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Blendwirkung im relevanten Sichtfeld der Fahrzeugführer der L 151 und der K 2321 muss ausgeschlossen werden.
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Geringe temporäre Lärmemissionen durch Baumaschinen sind während der Bauphase zu erwarten.
Während des Betriebes treten Lärmemissionen nur bei anstehenden Wartungsarbeiten der Anlage auf, diese sind als sehr gering einzustufen.
Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen beschränken sich auf die veränderte Landschaftsbildwahrnehmung.
Es sind keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch zu erwarten.
Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung dieser Anlagen sind insbesondere ihre Wirkung auf den Naturhaushalt zu prüfen.
Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Naturschutzbehörde vom 18.10.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Umweltschadensgesetz und Artschutzrecht sind zu beachten.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Naturschutzbehörde 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Plangebiet befindet sich nicht innerhalb geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft nach § 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 15 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA).
Kein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 NatSchG LSA betroffen.
Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der faunistischen Sonderuntersuchung sind bei der Erarbeitung des Umweltberichtes zu beachten.
Feldhamsterkontrolle gilt lediglich für das Jahr 2022. Einwanderung dieser im Jahre 2023 kann nicht ausgeschlossen werden.
Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 02.11.2022 zum Vorentwurf BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
| - | Es ist darauf zu achten, dass von der Anlage keine Barrierewirkung für ziehende Wildtiere ausgeht und wertvolle Lebensräume möglichst wenig beeinträchtigt werden. |
| - | Um Barrierewirkung für kleine Tiere zu verhindert, sollten Zaunanlagen mit einem Bodenabstand von 20 cm errichtet werden. |
| - | Empfehlungen für die ökologische Aufwertung zum Solarpark und Schaffung neuer Lebensräume, Nahrungsquellen und Rückzugsorte. |
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Insgesamt ist bezüglich des Schutzgutes von einer positiven Entwicklung auszugehen.
Umwandlung von Ackerland in eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit extensiver Grünlandnutzung und Schaffung angrenzender Gehölzstrukturen führt auf den betroffenen Flächen zu einer deutlichen Erhöhung der Biodiversität.
Schutzgut Boden/Fläche
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Raumbedeutsame Planung im Sinne von raumbeeinflussend und raumbeanspruchend.
Im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung dieser Anlagen sind insbesondere ihre Wirkung auf die baubedingte Störung des Bodenhaushalte zu prüfen.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Landesentwicklungsbehörde vom 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
In Alternativenprüfung fehlt Auseinandersetzung mit Ertragsfähigkeit der Landwirtschaftsflächen. Ackerzahlen von 80 für das Gemeindegebiet Gerbstedt – Ackerbaupotenzial demnach sehr hoch.
Die Ackerflächen des Gemeindegebietes Gerbstedt liegen nicht in benachteiligten Gebieten.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Abfallbehörde vom 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Allgemeine Hinweise zum Umgang mit anfallenden Abfällen.
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Bodenschutzbehörde vom 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden und Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Böden, die die Bodenfunktionen gem. §2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BBodSchG in besonderem Maße erfüllen, sind besonders zu schützen.
Böden der Fläche weisen rund 10 % mittlere (Ackerzahl 50 bis 60) und auf 90 % sehr hohe (Ackerzahl 75 bis 90) Ertragfähigkeit auf.
Naturnähe wird als gering bis mittel bewertet.
Die Funktion für den Wasserhaushalt wird als mittel eingeschätzt.
Flurstücke 11 bis 20 der Flur 10 stellen Verdachtsflächen für Archivböden dar.
Vorhandene Schwarzerden weisen sehr hohe Bodenfruchtbarkeit auf und zählen zu höchstbewerteten Ackerböden Deutschlands. Der hohe Humusanteil und optimale Porenraum bewirken hohe Speicherleistung für Wasser und Nährstoffe und sehr hohe biologische Aktivität.
Kein Eintrag im Altlastenkataster des Landes Sachsen-Anhalt.
Schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt.
Stellungnahmen des Landkreises Mansfeld-Südharz, SG Brand- und Katastrophenschutz 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Keine Kampfmittelverdachtsflächen bekannt, jegliche Kampfmittelfunde können generell niemals ausgeschlossen werden; allgemeine Hinweise zu Kampfmittelfunden.
Stellungnahmen des Landkreises Mansfeld-Südharz, Bauleitplanung 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Mit Grund und Boden ist gem. § 1a Abs.2 BauGB sparsam umzugehen und Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Auseinandersetzung mit Alternativflächen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Gerbstedt.
Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollte weitestgehend vermieden werden.
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 28.11.2022 zum Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Stadt Gerbstedt
Dem Vorhaben wird aus öffentlicher landwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt.
Entzug von landwirtschaftlichen Flächen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Bodenzahlen der anstehenden Löss-Schwarzerden mit sehr guter Ertragsfähigkeit liegen bei 79 bis 08 und die Ackerzahlen bei 76 bis 100.
Mit Grund und Boden, hier landwirtschaftlich genutzte Fläche, soll sparsam und schonend umgegangen werden; Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Mit Bebauung gegen natürliche Bodenfunktionen und die Nutzung der Landwirtschaft verloren.
Die Ackerflächen des Gemeindegebietes Gerbstedt liegen nicht in benachteiligten Gebieten.
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Vorhandene Filter- und Pufferfunktion des Bodens wird nicht nachhaltig beeinflusst.
Es erfolgt keine vollflächige Bodenversiegelung.
Kein erheblicher Verlust der bodentyp- und bodenartspezifischen Speicher-, Filter- und Lebensraumfunktionen sowie der Gas- und Wasseraustauschfunktion mit der Atmosphäre.
Mit der Realisierung des Vorhabens sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu erwarten.
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Mit Realisierung der Photovoltaikanlage ändert sich der Charakter des Gebietes grundlegend.
Festgelegte Überbauung mit Modultischen betrifft fast ausschließlich Ackerflächen.
Flächen zwischen, unter und neben Modulen wird für Entwicklung von Natur und Landschaft genutzt.
Mit Realisierung des Vorhabens können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche ausgeschlossen werden.
Schutzgut Wasser
Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz, untere Wasserbehörde vom 18.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Flächenversiegelungen sind zum Schutz des natürlichen Wasserhaushaltes auf ein Minimum zu beschränken.
Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 02.11.2022 zum Vorentwurf BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Wirtschaftswege sollten nicht asphaltiert werden, damit Niederschlagswasser besser versickern kann.
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Versiegelung auf der Fläche wird durch überwiegend fundamentlose Bauweise gering gehalten.
Niederschlagswasser verbleibt auf der Fläche und kann kontinuierlich vor Ort versickern.
In den mit Modulen überschatteten Bereichen können sich Veränderungen zum Wasserabfluss ergeben.
Durch Nutzungsänderung sind kleinstandörtliche Veränderungen des Boden- und Grundwasserhaushaltes zu erwarten.
Langfristig wird sich sowohl neben als auch auf den mit Modultischen überstellten Flächen großflächige Vegetationsbestände mit einem kleinstandörtlich differenzierten Bodenwasserhaushalt entwickeln.
Die Grundwasserneubildungsleistung bzw. der oberflächliche Wasserabfluss werden von der Planung nicht betroffen sein.
Mit der Realisierung des Vorhabens können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser ausgeschlossen werden.
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| Schutzgut Klima und Luft | |
| Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023 | |
| - | Luft über Modulen erwärmt sich bei Sonneneinstrahlung sehr schnell und heizt sich auf, sodass es zur Ausbildung von Wärmeinseln kommt. |
| - | Diese von Veränderungen betroffene Fläche ist insgesamt als vergleichsweise kleinräumig anzusehen – damit sind insgesamt keine messbaren Beeinträchtigungen des Klimas und der Luft zu befürchten. |
| - | Eingriffsmindernd wirken sich zudem die geplanten randlichen Bepflanzungsmaßnahmen aus. |
| - | Durch Vermeidung der Emission von Treibhausgasen leistet das Vorhaben indirekt einen Beitrag zum Klimaschutz. |
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| Schutzgut Landschaftsbild und Erholung | |
| Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PV-FFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ | |
| Im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung dieser Anlagen sind insbesondere ihre Wirkung auf das Landschaftsbild zu prüfen. | |
| Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 02.11.2022 zum Vorentwurf BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023 | |
| - | Durch Begründung der Zäune fügt sich geplante Anlage besser in das Landschaftsbild ein. |
| Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023 | |
| - | Mit Realisierung des Vorhabens können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ausgeschlossen werden - von besonderer Bedeutung ist die Umsetzung randseitiger, landschaftsbildfördernder Bepflanzungsmaßnahmen. |
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 02.11.2022 zum Vorentwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes PVFA „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ vom 06.09.2023
Im Geltungsbereich und in dessen unmittelbaren Umfeld befinden sich archäologische Kulturdenkmale.
Bei Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.
Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ der Stadt Gerbstedt, Ortsteil Gerbstedt
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Faunistische Sonderuntersuchung
Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt (1997)
In der Stadtratssitzung der Stadt Gerbstedt am 26.09.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Photovoltaikanlage-Freiflächenanlage „Solarpark Gerbstedt, OT Gerbstedt“ der Stadt Gerbstedt, Ortsteil Gerbstedt gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen werden in der Zeit:
vom 06.11.2023 bis zum 08.12.2023
in der Stadtverwaltung der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt während folgender Dienstzeiten:
| Montag: | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Dienstag: | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Gerbstedt:
Startseite -> Veröffentlichungen -> Öffentlichkeitsbeteiligung
(URL: https://www.stadt-gerbstedt.de/seite/282229/%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung.html)
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplansatzung gemäß § 3 Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.