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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zum Datenwiderspruch

Die Stadt Gerbstedt macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe ihrer im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen einen Widerspruch einzulegen.

Dieser Datenwiderspruch kann im Einwohnermeldeamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Er gilt unbefristet bis auf Widerruf.

Personen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die mit Hauptwohnsitz in Gerbstedt gemeldet sind, können der Erteilung von Melderegisterauskünften in den nachstehend unter Punkt 1 bis 5 bezeichneten Fällen widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und gilt bis auf Widerruf. Gebühren werden hierfür nicht erhoben. Der Widerspruch kann formlos oder unter Verwendung dieses Formblattes eingelegt werden.

Hiermit widerspreche ich gemäß §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 1, 2 und 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) bis auf Widerruf der Auskunftserteilung aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Gerbstedt.

Mein Widerspruch bezieht sich auf die nachfolgend aufgeführten Punkte:´(1-5; Zutreffendes bitte ankreuzen)

O

3 - nur Ehejubiläen

O

3 - nur Altersjubiläen

Hiermit erkläre ich, dass ich auf einen schriftlichen Bescheid verzichte.

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Ort, Datum

Unterschrift (Antragsteller/in)