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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 2/2023
Vereine und Verbände
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MIDEWA - Konzessionsabgabe

Mit der Zahlung der ab 1. Januar 2023 geltenden Konzessionsabgabe gelten im Versorgungsgebiet der MIDEWA in der Stadt Gerbstedt

(Ortschaften Augsdorf, Freist, Gerbstedt Friedeburg, Friedeburgerhütte, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz und Zabenstedt)

ab 1. März 2023 folgende Wasserpreise

Auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750 ff.) geben wir den mit Wirkung vom 1. Januar 2023 gültigen Grund- und Mengenpreis für Trinkwasser im vorgenannten Versorgungsgebiet der MIDEWA bekannt. Diesen Preisen wird die derzeit gesetzlich gültige Umsatzsteuer in Höhe von 7 % hinzugerechnet.

Mengenpreis für private und gewerbliche Kunden:

Grundpreis:

Der Grundpreis deckt anteilig die Bereitstellungskosten von der Gewinnungsanlage bis zur Hauptabsperrvorrichtung. Berechnungsmaßstab ist der Nenndurchfluss (Qn bzw. Q3) des Wasserzählers.


MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH
www.midewa.de