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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 2/2024
Informationen/Sonstiges
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Neuwahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

Die Schiedsstelle der Stadt Gerbstedt muss neu besetzt werden.

Diese kann mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

Laut § 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes vom 22.06.2001 (GVBl. LSA) können folgende Bürger das Amt antreten:

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die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,

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das Wahlrecht besitzen,

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ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt haben und

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das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Gemäß § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) werden Schiedspersonen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und gemäß § 6 des v.g. Gesetzes von der Leitung des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt, die bereit sind, als Schiedspersonen zu arbeiten, werden hiermit aufgefordert, ihre Bewerbung bis zum

05.04.2024

an die Stadtverwaltung Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt zu richten.

gez.: U. Döring
Bürgermeister