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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 3/2023
Informationen/Sonstiges
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Bekanntmachung

Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Schöffenperiode

Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2023 auslaufen. Für die ab dem 01.01.2024 beginnende (bis zum 31.12.2028 dauernde) neue Wahlperiode sind daher die Schöffen und Hilfsschöffen neu zu wählen.

Benötigt werden Schöffen und Hilfsschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG) ausgeübt werden.

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen. Selbstbenennungen sind zulässig.

Bei Interesse für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Hilfsschöffe bitten wir alle interessierten Bürger aus der Stadt Gerbstedt und aus den dazugehörigen Ortsteilen sich bis zum

28.04.2023

Bei der Stadt Gerbstedt, Hauptverwaltung, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zu melden, um sich für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen.

Auch besteht die Möglichkeit, auf der Homepage der Stadt Gerbstedt, das Antragsformular für die Bewerbung zur Schöffenwahl herunterzuladen.

Die eingerichtete Webseite erreichbar im Internet unter: www.schoeffenwahl2023.de gibt einen Einblick und die Anforderungen an das Amt.