Titel Logo
Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 3/2023
Informationen/Sonstiges
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

09 Parken auf Gehwegen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt,

in der vergangenen Zeit wurde durch das Ordnungsamt wiederholt festgestellt, dass Fahrzeuge vermehrt auf Gehwegen geparkt werden. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kein „Kavaliersdelikt“! Hierdurch können Fußgänger, Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen, Personen mit Kinderwagen usw. behindert werden und müssen sogar auf die Straße ausweichen. Des Weiteren führt das Parken auf Gehwegen zu Schäden an dessen Bausubstanz und möglicherweise vorhandener Anlagen der Oberflächenentwässerung.

Ein Gehweg ist nicht zum Parken da!

Ein solcher Parkverstoß wird nach § 12 Abs. 4, § 49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) i. V. m. § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Nr. 52a Bußgeldkatalog (BKat) mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 Euro geahndet.

Wir bitten Sie das Parken auf Gehwegen zu unterlassen und werden dies auch verstärkt kontrollieren.

Ihre Ordnungsverwaltung