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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 3/2023
Informationen/Sonstiges
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10 unerlaubte Sondernutzung

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt,

in der vergangenen Zeit wurde durch das Ordnungsamt wiederholt festgestellt, dass z. B. Mülltonnen, Baumaterialien, KFZ ohne Kennzeichen, Container, Baugerüste unerlaubt auf öffentlichen Flächen abgestellt bzw. abgelagert werden.

Öffentliche Flächen (z. B. Gehwege, Parkplätze, Straßen, Park, Wald und Wiesen) sind keine Abstell- bzw. Lagerplätze!

Muss eine öffentliche Fläche in Anspruch genommen werden, welches sich manchmal nicht vermeiden lässt, muss hierzu ein Antrag bei der Stadt Gerbstedt gestellt werden. Dies gilt auch für Werbebanner und Plakate. Dieser Antrag muss 14 Tage vorher schriftlich bei der Stadt Gerbstedt eingereicht werden.

Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!

Nähere Informationen finden Sie in der „Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt“ auf der Homepage unserer Einheitsgemeinde unter „Veröffentlichungen“.

Den Antrag für eine Sondernutzung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Bürgerservice“.

Gern können Sie uns hierzu auch persönlich oder telefonisch bzw. per Mail (ov@stadt-gerbstedt.de) kontaktieren.

Ihre Ordnungsverwaltung