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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 3/2026
Informationen/Sonstiges
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Informationen des Ordnungsamtes

Straßenreinigungspflicht

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt,

der Frühling steht bevor und damit auch die Zeit in der alles sprießt und gedeiht.

Diese bringt auch einige Pflichten für Grundstückseigentümer mit sich, an die das Ordnungsamt hiermit erinnern möchte.

In den letzten Jahren wurde nämlich wiederholt festgestellt, dass an verschiedenen Grundstücken die Straßenreinigung nicht oder nur unzureichend durchgeführt wurde. Sträucher wachsen über die Gehwege und Fahrstraßen, Unkraut wächst auf den Wegen und in den Regenrinnen. Sowohl die Mitarbeiter unseres Bauhofes als auch die Anlieger sind bezüglich der Verkehrssicherungspflicht stark gefordert und können dieser vielleicht nicht gleich nachkommen. Aber die meisten Mitbürger bemühen sich um sichere Verkehrswege und ein ordentliches Wohnumfeld. Leider trifft das nicht für alle Grundstückseigentümer zu. Dann steht das Ordnungsamt in der Pflicht. Manchmal genügt bereits ein kleiner Hinweis, in einigen Fällen muss jedoch ein Bußgeld auferlegt werden oder es müssen sogar die Kosten für eine Ersatzvornahme durch das Amt in Rechnung gestellt werden. Soweit muss es nicht kommen. Also mal einen Blick auf das häusliche Umfeld werfen, dem Wohnbereich etwas Gutes tun und dadurch Ärger vermeiden!

Erfreulicherweise nehmen unsere Mitbürger das Fehlverhalten der Unbelehrbaren nicht mehr so widerspruchslos hin. Helfen persönliche Ermahnungen nicht, wird auch immer häufiger unser Amt zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten hinzugezogen.

Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt finden Sie auf der Homepage der Einheitsgemeinde unter:

Veröffentlichungen⇒ Satzungen

Illegale Müllentsorgung

Auf ein weiteres wichtiges Anliegen möchten wir ebenfalls hinweisen.

Das Ordnungsamt muss leider in jüngerer Vergangenheit gehäuft feststellen, dass an verschiedenen Orten in der Natur illegal Müll abgelagert wird.

Dies stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie eine Belastung für die Umwelt dar, gleichzeitig ist dies auch eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Für die ordnungsgemäße Beseitigung jeglicher Arten von Abfällen gibt es ausreichend Annahmestellen wie z.B. Wertstoffhöfe oder die, durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zur Verfügung gestellten Sperrmüllkarten.

Bitte machen Sie hiervon Gebrauch und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten unser Umfeld und unsere Natur sauber zu halten.

Ihre Ordnungsverwaltung