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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 4/2025
Informationen/Sonstiges
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Information des Einwohnermeldeamtes der Stadt Gerbstedt zur Änderung der Anforderungen an Lichtbilder ab 01.05.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Neufassung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 01.05.2025 Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder vorläufigen Dokumentes verpflichtend nur noch in digitaler Form entgegengenommen werden.

Die Stadt Gerbstedt verfügt bereits über ein Aufnahmegerät.

Die Höhe der Gebühr beträgt ab 01.05.2025 bundesweit einheitlich 6,00 Euro.

Es dürfen keine selbstmitgebrachten Lichtbilder mehr verwendet werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Dokumente rechtzeitig ca. 3 bis 4 Wochen vorher zu beantragen.

Ihr Einwohnermeldeamt