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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Gerbstedt

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hübitz Nr. 3“ der Stadt Gerbstedt

Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Vorentwurf zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hübitz Nr. 3“ in der Fassung vom 04.02.2025 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 30.01.2025) samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV22-027-2025/1).

Der Geltungsbereich befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Gewerbegebiets „Apfelborn“, Hübitz und umfasst auf einer Fläche von 12,96 ha das Flurstück 3/3 in der Flur 1 der Gemarkung Hübitz. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

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Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Solarparks

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Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung

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Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Gerbstedt

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Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes

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Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, einschließlich der Erschließung

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hübitz Nr. 3“ in der Fassung vom 04.02.2025 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 30.01.2025) wird samt der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

05.05.2025 bis 06.06.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.stadt-gerbstedt.de/seite/282229/%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung.html

und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite

Zusätzlich erfolgt im o.g. Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt zu jedermanns Einsicht während folgender Dienstzeiten:

Montag:

von 9:00 bis 12:00

Dienstag:

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch:

von 9:00 bis 12:00

Donnerstag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag

von 9:00 bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch an

bv@stadt-gerbstedt.de

oder

beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 034783/61-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Stadtverwaltung auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

gez. Döring
Bürgermeister