Für die Landtagswahl am Sonntag, den 6. September 2026, in Sachsen-Anhalt werden in den Ortsteilen der Stadt Gerbstedt wieder zahlreiche engagierte Ehrenamtliche für die Mitarbeit in den Wahlvorständen benötigt.
Wahlhelfer zur Landtagswahl können alle wahlberechtigten Personen werden, die möglichst ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Gerbstedt haben. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt eine Hauptwohnung innehat.
Sie erfüllen diese Voraussetzungen und haben Lust, uns aktiv zu unterstützen? Dann melden Sie sich per E-Mail unter wahlen@stadt-gerbstedt.de oder telefonisch unter 034783 61-133.
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz in einem Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld.