Lageplan mit beabsichtigter räumlicher Abgrenzung der Sanierungsaufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet „Gerbstedt-Ortskern“ (rote Strichlinie)
Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen im Sanierungsgebiet „Gerbstedt-Ortskern“
im Amtsblatt Nr. 6/2020 wurden Sie über die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages bis Ende 2022 und die Fälligkeit des Ausgleichsbetrages per Ausgleichsbetragsbescheid nach Aufhebung der Sanierungssatzung informiert. Weitere Informationen hierzu erfolgten im Amtsblatt Nr. 6/2021 und 3/2022.
Nunmehr beabsichtigt die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Gerbstedt-Ortskern“ per Sanierungsaufhebungssatzung vollständig aufzuheben:
Der entsprechende Beschluss soll in der Stadtratssitzung im Juni 2023 gefasst werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungsaufhebungssatzung ist im Amtsblatt 07/2023 vorgesehen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungsaufhebungssatzung im Amtsblatt ist für Sie als Grundstückseigentümer/in mit folgenden Rechtsfolgen verbunden:
| • | Die Möglichkeit zur Wahrnehmung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten auf Grundlage des § 7h EStG (Einkommensteuergesetz) entfällt. |
| • | Das Erfordernis zur Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB (Baugesetzbuch) entfällt. |
| • | Die Stadt ist verpflichtet, den Ausgleichsbetrag per Bescheid anzufordern, der einen Monat nach Zugang zur Zahlung fällig wird (§ 154 Abs. 4 BauGB). |
Sollten Sie bereits eine Vereinbarung zur vorzeitigen und freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages mit der Stadt geschlossen haben (Ablösevereinbarung), werden Sie keinen Ausgleichsbetragsbescheid erhalten.
Bei möglichen Rückfragen und für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung unter der Rufnummer: 034783 61144 gern zur Verfügung.