Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Halle und das Amtsgericht Eisleben gefasst.
Die beschlossene Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 31.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Einwohnermeldeamt der Stadt Gerbstedt, Markt 1 in 06347 Gerbstedt während der Dienststunden öffentlich aus:
| Montag: | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Freitag | von 9.00 - 12.00 Uhr |
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Gerbstedt, Markt 1, in 06347 Gerbstedt, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.