Titel Logo
Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 5/2023
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Unsicherheit um die Zukunft für die Tagespflege und die Zugänglichkeit des Schlosses in Gerbstedt

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt den Rechtsweg und damit den Rechtsstreit zu Ungunsten der Einheitsgemeinde beendet hat wird wohl der Verkaufsvertrag für das Schloss vollzogen und das Schloss einen neuen Eigentümer erhalten.

Seit Jahren zog sich ein Streit vor Gericht, weil die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt für dieses prägende und denkmalgeschützte Gebäude ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter genutzt hatte und die Verkäuferin dagegen geklagt hatte.

Schlussendlich hat die Verkäuferin diesen Rechtsstreit gewonnen.

Wie es nun mit dem Schloss, den dort seit vielen Jahren wohnenden Menschen und vor allem der Tagespflege weitergeht, ist der Stadt nicht bekannt.

Gerade diese so wichtige Einrichtung für unsere Senioren hätten wir bei dem Dritten in besten Händen gewußt, die Pläne des Käufers waren für die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt nicht erkennbar.

Der Stadtrat und die Verwaltung gehen davon aus, dass, sobald der Käufer den Vertrag erfüllt hat und ins Grundbuch eingetragen ist, hinsichtlich der weiteren öffentlichen Nutzung und der Gewährleistung der Anforderungen des Denkmalschutzes dieser den Kontakt zur Verwaltung der Einheitsgemeinde zeitnah suchen wird.

Bürgermeister und Stadtrat stehen für Gespräche selbstverständlich zur Verfügung.

Bis dahin ist aber Warten angesagt. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde hoffen wir auf keine allzulange Zeit des Wartens.