Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Gerbstedt in seiner Sitzung am 25.03.2025 folgenden Beschluss (BV22-026-2025) gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt bestätigt den beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2023 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
02.06.2025 bis 11.06.2025
im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, Zimmer 511, während den Dienstzeiten öffentlich aus.
Gerbstedt, 12.05.2025
U. Döring
Hauptverwaltungsbeamter