Der Stadtrat der Stadt Gebstedt hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2024 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt beschlossen (Feststellungsbeschluss, Beschluss-Nr. BVV22-35-2024) sowie die Begründungen Teil I und Teil II - Umweltbericht gebilligt.
Anschließend wurde durch die Stadt Gerbstedt für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigung beantragt.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt wurde am 07.05.2024 mit Verfügung von dem Landkreis Mansfeld-Südharz, Az.: 6126-2024-7165-001/2.ÄFNP gemäß § 6 Abs. 1 BauGB, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt wird mit dieser Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt befindet sich:
| - | südwestlich der bebauten Ortslage von Gerbstedt |
| - | westlich der Landesstraße L 151 |
im Ortsteil Gerbstedt der Stadt Gerbstedt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ca. 58 ha auf.
Die konkrete Lage der Änderungsfläche ist in der Anlage dargestellt.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gerbstedt mit den Begründungen Teil I und Teil II - Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können in der Stadtverwaltung der Stadt Gerbstedt, Markt 1 in 06347 Gerbstedt während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen können ebenso im Internetauftritt der Stadt Gerbstedt unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.stadt-gerbstedt.de/seite/387933/bauleitplanung.html
Hinweise zur Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
| - | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| - | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie |
| - | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gerbstedt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.