Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Siersleben Thondorf II“ der Stadt Gerbstedt
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat mit Beschluss-Nr. BV22-015-2026/1 vom 17.03.2026 die Aufstellung beschlossen. Der Vorentwurf mit Begründung wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 09.06.2026 mit Beschluss-Nr. BV22-032-2026/1 gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Im Plangebiet soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für die Nutzung erneuerbarer Energien entstehen. Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Solarparks zur Erzeugung elektrischer Energie.
Der Vorentwurf mit Begründung und Planzeichnung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 BauGB in der Verbindung mit § 12 BauGB mit dem Titel „Solarpark Siersleben - Thondorf II“ der Stadt Gerbstedt kann in der Zeit vom
29.06.2026 bis einschließlich zum 31.07.2026
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.stadt-gerbstedt.de/seite/282229/%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite
Zusätzlich erfolgt im o. g. Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt, in der Bauverwaltung (Haus 2, 1. OG, Zimmer 222), zu jedermanns Einsicht während folgender Dienstzeiten:
| Montag: | von 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | von 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | von 9:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 - 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch an
bv@stadt-gerbstedt.de
oder
bauleitplanung@kronos-solar.com
erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 034783 / 61-132 gestellt werden.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.