Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse unserer ehrlichen Hundehalter, möchte die Stadt Gerbstedt ausdrücklich auf die Pflichten eines jeden Hundehalters bzgl. der steuerlichen Anmeldung gem. Hundesteuersatzung der Stadt Gerbstedt als auch die erforderliche Hunderegister-Anmeldung gem. § 15 Abs. 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren hinweisen.
Wer als Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nachkommt handelt ordnungswidrig.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für Hundehalter, welche ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen sind, ist diese Information gegenstandslos.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Hundeanmeldung bei
Frau Braune, Sachbearbeiterin Steuern Tel.: 034783/61119 oder bei
Herrn Weidner, Sachbearbeiter Ordnungsangelegenheiten, Tel.: 034783/61131.