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Gerbstedter Bote – Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Ausgabe 8/2024
Informationen/Sonstiges
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Aufruf zur Hundeanmeldung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse unserer ehrlichen Hundehalter, möchte die Stadt Gerbstedt ausdrücklich auf die Pflichten eines jeden Hundehalters bzgl. der steuerlichen Anmeldung gem. Hundesteuersatzung der Stadt Gerbstedt als auch die erforderliche Hunderegister-Anmeldung gem. § 15 Abs. 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren hinweisen.

Wer als Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nachkommt handelt ordnungswidrig.

Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für Hundehalter, welche ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen sind, ist diese Information gegenstandslos.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Hundeanmeldung bei

Frau Braune, Sachbearbeiterin Steuern Tel.: 034783/61119 oder bei

Herrn Weidner, Sachbearbeiter Ordnungsangelegenheiten, Tel.: 034783/61131.

Die Stadt Gerbstedt